Mängelrechte grundsätzlich nur nach Erklärung der Abnahme
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Bauträgervertrag setzt den Übergang des Schuldverhältnisses vom Erfüllungs- in das Nacherfüllungsstadium voraus. Dafür ist grundsätzlich die Abnahme der Werkleistung erforderlich. Die Entscheidung Eine WEG... Mehr lesen...