„Unsere Experten beraten Sie zu Gesellschafterdarlehen, damit Sie auch in Krisenzeiten rechtlich sicher sind.“
Absicherung von Gesellschafterdarlehen
Gesellschafterdarlehen können in Krisenzeiten wichtige Liquidität schaffen, bergen jedoch Risiken bei Insolvenz. Wir beraten Sie bei der vertraglichen Gestaltung und Absicherung solcher Darlehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Rückforderung von Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall
Bei Insolvenz kann es zur Rückforderung von bereits geleisteten Darlehen kommen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und vermeiden, dass Ihre Einlagen gefährdet werden.
Haftung bei gestellten Sicherheiten
Gesellschafter, die Sicherheiten für Unternehmensdarlehen stellen, können bei Insolvenz persönlich haften. Wir beraten Sie, um Haftungsrisiken zu minimieren und die richtigen Schritte zur Absicherung zu unternehmen.
Hallstraße 9
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