Kontakt
Rechtsanwalt Jörg Matthews

Zur Zulässigkeit von Sonderzeichen als Teil der Unternehmensbezeichnung

Autor: Jörg Matthews

Thema: Handels- und Gesellschaftsrecht

Veröffentlicht am: 4. Juli 2022

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 25.1.2022 (Az. II ZB 15/21) die Zulässigkeit einer mit den Sonderzeichen „//“ beginnenden Unternehmenskennzeichnung verneint und die Eintragung im Handelsregister damit verhindert.

 

Damit wurde die Ansicht des die Eintragung ablehnenden Registergerichts bestätigt, dass der Firma gem. § 17 Abs. 1 HGB Namensfunktion zukomme. Um zur Kennzeichnung geeignet zu sein (§ 18 Abs.1 HGB), muss es sich um eine aussprechbare Bezeichnung handeln. Reine Bildzeichen, deren Artikulation in der Sprachgemeinschaft nicht etabliert sind, sind als Bestandteil der Firma nicht zulässig.

 

Während verschiedene Sonderzeichen im allgemeinen Sprachgebrauch als Wortersatz etabliert sind – so beispielsweise „&“ oder „+“, die als „und“ oder „plus“ sprachlich zum Ausdruck gebracht werden – ist der doppelte Schrägstrich „//“, den die Antragsteller ihrer Firma voranstellen und als „Slash Slash“ ausgesprochen wissen wollten, nicht hinreichend etabliert, um das Wort zu ersetzen, zumal auch die Aussprache „double slash“, „Schrägstrich, Schrägstrich“ oder „Doppelschrägstrich“ denkbar wären. Diese Eintragung ist daher – zumindest derzeit – nicht möglich. Wollen die Antragsteller eine Eintragung erreichen, müssten sie die Wörter ausschreiben.

 

Der BGH weist in seiner Entscheidung ergänzend darauf hin, dass das als „at“ ausgesprochene „@“, das im Zuge der Digitalisierung bekannt geworden ist, als Firmenbestandteil zulässig ist – jedoch nur dann, wenn es auch als „at“ ausgesprochen werden soll. Ist es lediglich ein grafisches Element, um den Buchstaben „a“ zu ersetzen, kann es nicht bei der Eintragung der Firma berücksichtigt werden. Es ist dann ein „a“ einzutragen.

 

Unabhängig davon kann die grafische Gestaltung dann mit „@“ umgesetzt werden, zB als Unternehmens-Logo, das dann durch Design-, Urheber- und Markenrechte schützbar ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.1.2022 – AZ: II ZB 15/21

Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 766750

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 9531960

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 297430

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 89 9995450

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 9161 813900

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Mönchbergstraße 2
97074 Würzburg
0 931 9403410

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Verwenden Sie das Kontaktformular, oder nutzen Sie unser eMandat, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

    Weitere Beiträge

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Dr. Alexander Raab

    10. September 2023

    Die GmbH-Gründung

    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist aufgrund der Haftungsbeschränkung eine äußerst beliebte Rechtsform.   Sie hat den Vorteil gegenüber den Personen- handelsgesellschaften (z.B. OHG), dass die Gesellschafter nicht mit... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Radu Hodis-Mayer

    17. Juli 2023

    Einziehung des Wertes von Taterträgen – Abzugsfähigkeit von Aufwendungen

    Anlässlich einer Kontrolle wurde bei einem LKW, der von Rumänien nach Großbritannien unterwegs war, eine nur unzureichend gesicherte Ladung festgestellt. Nachdem die ordnungsgemäße Ladungssicherung durch eine Drittfirma erfolgte, wurde die... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Beginn des Kündigungsverbots bei Schwangerschaft

    14. Februar 2023

    Beginn des Kündigungsverbots bei Schwangerschaft

    Nicht selten stellt sich nach Ausspruch einer Kündigung bzw. im Rahmen eines sich anschließenden Kündigungsschutzverfahrens die Frage, ob die gekündigte Mitarbeiterin zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits schwanger gewesen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Radu Hodis-Mayer

    4. Januar 2023

    Mängelrechte grundsätzlich nur nach Erklärung der Abnahme

    Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Bauträgervertrag setzt den Übergang des Schuldverhältnisses vom Erfüllungs- in das Nacherfüllungsstadium voraus. Dafür ist grundsätzlich die Abnahme der Werkleistung erforderlich. Die Entscheidung Eine WEG... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    22. Dezember 2022

    Umfang des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

    Gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht bereits durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder... Mehr lesen...