Kontakt
Profilbild Frank P. Gäbelein

Rechtsanwalt Frank P. Gäbelein

angestellter Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frank P. Gäbelein ist bereits seit 2005 unverzichtbarer Teil unserer Kanzlei. Er ist überwiegend im Bereich des Arbeitsrechts tätig, wo er bereits im Jahr 2011 den Fachanwaltstitel erworben hat. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet der Bereich der Insolvenzanfechtung. Frank P. Gäbelein studierte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und absolvierte einen Teil seines Referendariats im Büro des Representative of German Industry and Trade in Washington D.C / USA. Er bringt nicht nur juristische Expertise, sondern auch Erfahrung aus der Politik mit, was seine vielseitige Rolle in der Kanzlei unterstreicht. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt engagiert sich Frank P. Gäbelein in verschiedenen Bereichen ehrenamtlich, sei es im kommunalen und sportlichen Bereich oder bei der Feuerwehr.

Rechtsanwalt Frank P. Gäbelein
Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 76675 0

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 953196 0

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 29743 0

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 899 99545 0

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 916 181390 0

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Winterleitenweg 19
97082 Würzburg
0 931 940341 0

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Gerne können Sie auch unser eMandat nutzen, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

Werdegang Frank P. Gäbelein

Ausbildung

Icon

Berufliche Laufbahn

Icon
  • seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen
  • seit 2005 in unserer Kanzlei tätig
  • seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht

Beiträge von Frank P. Gäbelein

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

20.07.2025

Dienstwagen – Widerruf der privaten Nutzung

Dieser Artikel richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich mit der privaten Nutzung von Dienstwagen und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen. Er beleuchtet, unter welchen Umständen Arbeitgeber die... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

21.05.2025

Variable Vergütung für Arbeitnehmer

In einer Vielzahl von Arbeitsverträgen finden sich zwischenzeitlich Regelungen mit denen dem Arbeitnehmer bei Erreichung bestimmter Ziele oder Bedingungen neben dem Grundgehalt zusätzliche Zahlungen zugesagt werden, eine sog. variable Vergütung. Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

19.04.2023

Recht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Betriebliche Übung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld   Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freuen sich über Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das ihr Arbeitgeber regelmäßig zahlt. Doch kann man sich auf diese Zahlungen auch... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

19.04.2023

Krankheitsbedingte Kündigung – Betriebliches Eingliederungsmanagement (beM)

Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement (beM)  – Wirkung der Zustimmung durch das Integrationsamt   Personenbedingte Kündigungen, die auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützt werden, sind regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.   Die Voraussetzungen... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

05.04.2023

Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten

Maßregelungsverbot – Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten   Gemäß § 612a BGB ist es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer zu benachteiligen, weil diese ihre Rechte in zulässiger Weise... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

22.03.2023

Arbeitgeberseitiges Weisungsrechts – Versetzung an ausländischen Arbeitsort

Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,... Mehr lesen...