Kontakt
Rechtsanwalt Radu Hodis-Mayer

Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Autor: Radu Hodis-Mayer

Thema: Baurecht

Veröffentlicht am: 28. Februar 2021

Nicht selten werden Baumängel am Gemeinschaftseigentum erst viele Jahre nach Errichtung des Bauwerks entdeckt. Bis wann kann die Wohnungseigentümergemeinschaft Mängelansprüche geltend machen? Kann der Auftragnehmer vielleicht die Einrede der Verjährung erheben? Im Falle der Errichtung eines Bauwerks beginnt die Verjährung mit der Abnahme, § 634a Abs. 2 BGB. Nur eine wirksame Abnahme führt aber dazu, dass die Frist zu laufen beginnt.

 

Nachdem jeder Erwerber einen eigenen Anspruch auf Abnahme des Gemeinschaftseigentums hat, stellt sich daher die Frage, ob andere Personen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bauträgers mit der Erklärung der Abnahme bevollmächtigt werden können.

 

Entscheidung

Dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht durch den Bauträger als Erstverwalter erklärt werden kann, wurde bereits höchstrichterlich entschieden, vgl. BGH Urteil vom 30.06.2016 -VII ZR 188/13-. Nach Auffassung des Gerichts, unwirksam ist aber auch eine Klausel, wonach ein Sachverständiger, der durch den Bauträger oder durch eine in seinem Lager stehende Person benannt oder beauftragt wird, die Abnahme erklären kann. Unwirksam sei auch eine Klausel, wonach die Erwerber selbst eine bestimmte Person mit der Erklärung der Abnahme beauftragen können, die erteilte Vollmacht jedoch nicht widerruflich ist. Eine solche Klausel greife „in das originäre Abnahmerecht der Erwerber ein“. Um dem Transparenzgebot zu genügen, muss nach der Rechtsprechung klargestellt werden, „dass die Vollmacht nicht nur frei widerruflich ist, sondern der Erwerber jederzeit auch selbst die Abnahme erklären (bzw. verweigern) kann“, OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2012 – 23 U 112/11.

 

Fazit

Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung geht davon aus, dass sogenannte „verdrängende“ Abnahmeklauseln in vorformulierten Bauträgerverträgen grundsätzlich unwirksam sind. Soweit von Abnahmeklauseln Gebrauch gemacht wird, dürfen diese den Erwerbern das eigene Abnahmerecht nicht entziehen.

 

Die Erwerber sollen nicht nur darauf hingewiesen werden, dass sie ein eigenes Recht zur Abnahme haben.

 

Ihnen muss auch tatsächlich die Möglichkeit eingeräumt werden, die Abnahme selbst zu erklären.

 

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2018 – 12 U 197/16

Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 766750

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 9531960

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 297430

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 89 9995450

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 9161 813900

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Mönchbergstraße 2
97074 Würzburg
0 931 9403410

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Verwenden Sie das Kontaktformular, oder nutzen Sie unser eMandat, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

    Weitere Beiträge

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    27. Februar 2023

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Neben der Frage der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen (siehe gesonderter Beitrag) hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Rahmen einer Entscheidung vom gleichen Tag auch mit der Frage des Verfalls von Urlaubsabgeltungsansprüchen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    3. Februar 2023

    Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Die Themenfelder Verfall und Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bildet auch zu Beginn des neuen Jahres einen Schwerpunkt der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Wie bereits berichtet, hatte der Gerichtshof der Europäischen Union... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

    25. Januar 2023

    Urteil für Radfahrer

    Das OLG Düsseldorf entschied mit Endurteil vom 07.12.2021, dass sich ein nach links abbiegender Radfahrer zur Mitte der Fahrbahn einordnen und eine zweite Rückschau vornehmen muss. Im zu entscheidenden Fall... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

    16. Januar 2023

    Fuchs rechtfertigt kein starkes Abbremsen

    Das AG Pfaffenhofen entschied mit Endurteil vom 16.09.2022, dass ein Fuchs am Fahrbahnrand keinen zwingenden Grund im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO für ein starkes Abbremsen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    18. Dezember 2022

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit 2

    Bereits im Rahmen unserer Veröffentlichung vom 09.04.2021 hatten wir die umstrittene Frage thematisiert, ob in Fällen konjunkturbedingter Kurzarbeit eine Kürzung des Urlaubsanspruchs möglich ist und haben insoweit die Urteile des... Mehr lesen...