Kontakt
Rechtsanwalt Radu Hodis-Mayer

Vertragserfüllungsbürgschaft – Umfang der gesicherten Ansprüche und Zeitpunkt der Rückgabe

Autor: Radu Hodis-Mayer

Thema: Baurecht

Veröffentlicht am: 4. Mai 2020

Die Parteien eines Bauvertrages streiten über die Wirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des vereinbarten Nettopreises, die ihrem Wortlaut nach, sämtliche Ansprüche aus dem Bauvertrag umfassen soll, wobei der Auftraggeber bzw. Sicherungsnehmer berechtigt ist, die Bürgschaft über den Zeitpunkt der Abnahme hinaus, nämlich bis zur „Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel bzw. Erbringung der Restarbeiten“, zu behalten.

 

ENTSCHEIDUNG

Die Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Nettopreises liegt deutlich oberhalb der grundsätzlich noch nicht unangemessenen Schwelle von 5% für Gewährleistungsbürgschaften und umfasst, nach Auffassung des Gerichts, auch Gewährleistungsansprüche, die im Zeitraum nach der Abnahme entstehen, mit der Folge, dass die AGB-Klausel zu dieser Bürgschaft unwirksam sei. Die Beseitigung einer unangemessenen Benachteiligung wäre nur bei einem durchsetzbaren Anspruch des Auftragnehmers auf Rückgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft unmittelbar nach der Abnahme möglich. Diese Situation würde auch dem Regelungsinhalt des § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B entsprechen. Vorliegend darf jedoch der Auftraggeber die Bürgschaft für einen unter Umständen erheblichen Zeitraum nach der Abnahme behalten, mit der Folge, dass auch in diesem Zeitraum entstandene Ansprüche abgesichert wären. Eine Beschränkung der Absicherung auf bis zur Abnahme entstandene Ansprüche ergebe sich jedenfalls nicht aus der Bezeichnung als Vertragserfüllungsbürgschaft.

 

OLG Frankfurt a. M. (21. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 28.10.2019 – 21 U 47/19

 

FAZIT

Wird vom Regelungssystem der VOB/B bezüglich der Sicherheitsleistungen abgewichen, besteht das Risiko, dass die vereinbarten Bürgschaften wegen Unwirksamkeit nicht in Anspruch genommen werden können.

Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 766750

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 9531960

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 297430

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 89 9995450

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 9161 813900

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Mönchbergstraße 2
97074 Würzburg
0 931 9403410

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Verwenden Sie das Kontaktformular, oder nutzen Sie unser eMandat, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

    Weitere Beiträge

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    27. Februar 2023

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Neben der Frage der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen (siehe gesonderter Beitrag) hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Rahmen einer Entscheidung vom gleichen Tag auch mit der Frage des Verfalls von Urlaubsabgeltungsansprüchen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    3. Februar 2023

    Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Die Themenfelder Verfall und Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bildet auch zu Beginn des neuen Jahres einen Schwerpunkt der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Wie bereits berichtet, hatte der Gerichtshof der Europäischen Union... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

    25. Januar 2023

    Urteil für Radfahrer

    Das OLG Düsseldorf entschied mit Endurteil vom 07.12.2021, dass sich ein nach links abbiegender Radfahrer zur Mitte der Fahrbahn einordnen und eine zweite Rückschau vornehmen muss. Im zu entscheidenden Fall... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

    16. Januar 2023

    Fuchs rechtfertigt kein starkes Abbremsen

    Das AG Pfaffenhofen entschied mit Endurteil vom 16.09.2022, dass ein Fuchs am Fahrbahnrand keinen zwingenden Grund im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO für ein starkes Abbremsen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    18. Dezember 2022

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit 2

    Bereits im Rahmen unserer Veröffentlichung vom 09.04.2021 hatten wir die umstrittene Frage thematisiert, ob in Fällen konjunkturbedingter Kurzarbeit eine Kürzung des Urlaubsanspruchs möglich ist und haben insoweit die Urteile des... Mehr lesen...