Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und wurde durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Haftung und zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes vom 28. April 2017 reformiert. Regelungen über dieses Rechtsgebiet enthalten nun neben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), den Architektengesetzten der einzelnen Länder sowie den berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Im Vordergrund stehen oft das Honorarrecht und die Haftung der Architekten/Ingenieure.