Wenn alle Zahlungsverpflichtungen ein Ausmaß angenommen haben, das man ohne Hilfe selbst nicht mehr bewältigen kann, dann ist eine professionell durchgeführte Schuldenbereinigung oft der einzige Ausweg.
Schuldenbereinigungsplan als Grundlage zur Schuldenregulierung
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung und übernehmen die komplette Korrespondenz mit ihren Gläubigern. Die Grundlage bildet ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan. Hierin werden alle Forderungen der Gläubiger vollständig aufgelistet und passend zu Ihrem Einkommen ein Ratenzahlungsplan ausgearbeitet. Dieses Verfahren bietet jedem Schuldner die Möglichkeit, ohne Durchführung des Insolvenzverfahrens schuldenfrei zu werden.
Schuldnerberatung bringt auch bei gescheiterten Verhandlungen nur Vorteile
Sollte der Einigungsversuch mit den Gläubigern scheitern, so haben Sie dennoch keine Zeit und kein Geld verloren. Die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist ohnehin eine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung einer Verbraucherinsolvenz.
Erst wenn Sie als Schuldner versucht haben, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen und das Scheitern des Versuchs gemäß § 305 InsO durch eine anerkannte Stelle oder einen Rechtsanwalt bescheinigt wurde, darf das Gericht das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen.
Bei erdrückenden Schulden gleich Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt einfordern
Wir unterstützen Sie außerdem bei der Insolvenzantragstellung und übernehmen die Korrespondenz mit dem zuständigen Insolvenzgericht. Aufgrund unserer langjährigen Expertise im Insolvenzrecht sind wir stets ein kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen vor der Insolvenzantragstellung und auch im laufenden Insolvenzverfahren.