Eingeschränkter persönlicher Kontakt wegen aktueller Corona-Lage

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

die Kanzlei Raab & Kollegen ist auch während der andauernden Covid19-Pandemie zu den Bürozeiten geöffnet und für Sie erreichbar. Die aktuelle Situation und die ansteigenden Infektionszahlen zwingen uns jedoch dazu, den Mandantenverkehr in unseren Kanzleiräumen zu Ihrem und unserem Schutz erheblich einzuschränken. Präsenztermine werden bis auf Weiteres nach Möglichkeit nur bei absoluter Notwendigkeit vereinbart. Eine umfassende Beratung und Besprechung über Telefon, Videotelefonie und E-Mail sind weiterhin natürlich uneingeschränkt möglich.

Wir bitten um Verständnis, dass wir auch bei vorheriger Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation ab sofort nur noch MandantInnen mit

3G-Nachweis,

FFP2-Maske

in den Kanzleiräumen empfangen können.

Halten Sie bitte daher bei einem Termin entweder

  • Ihren (digitalen) Impfausweis,
  • Ihre (digitale) Genesenenbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder
  • Ihren Testnachweis (nicht älter als 24h von einer offiziellen Teststelle)

bereit.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie ohne Termin derzeit nicht in unseren Kanzleiräumen empfangen können.

Sollten Sie selbst Krankheitssymptome aufweisen oder Kontakt zu einer erkrankten Person gehabt haben, so bitten wir Sie höflich, vom persönlichen Erscheinen in der Kanzlei trotz Termins Abstand zu nehmen.

Sollten Sie lediglich Unterlagen abgeben wollen, so nutzen Sie hierfür bitte den Kanzleibriefkasten im Erdgeschoss rechts neben der Eingangstür. Alternativ können Sie telefonisch einen Abgabetermin vereinbaren, bei dem eine kontaktlose Übergabe erfolgen kann.

Bei einer Abholung von Unterlagen bitten wir Sie ebenfalls, vorher anzurufen, damit wir eine kontaktlose Übergabe sicherstellen können.
Selbstverständlich werden innerhalb der Kanzleiräume die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten. Die Besprechungszimmer werden regelmäßig gelüftet. Im Empfangsbereich stehen Desinfektionsspender bereit. Bitte machen Sie in jedem Fall von diesen Gebrauch. Wir bitten Sie auch um Verständnis, dass die Benutzung einer FFP2-Maske während des gesamten Termins verpflichtend ist.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!

Ihre Kanzlei Raab & Kollegen

01.12.2021, 09:00