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Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab

Dr. Alexander Raab
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Wann sollte ein Unternehmer Insolvenz anmelden?

Wann sollte ein Unternehmer bzw. Geschäftsführer (dies gilt im Grundsatz auch für Vorstände) Insolvenz anmelden? – Ein Leitfaden zur Vermeidung von Insolvenzverschleppung

 

Die Insolvenz ist für Unternehmer und Geschäftsführer ein unerfreuliches, aber notwendiges Thema. Es stellt sich jedoch immer wieder die Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Insolvenz anzumelden? Viele Geschäftsführer sind hier im Zwiespalt, selbstverständlich wollen diese nicht zu früh „aufgeben“, gleichzeitig jedoch Haftung vermeiden. Doch ein zu langes Zögern kann schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel beleuchten wir, wie Unternehmen frühzeitig handeln können, um sich vor den Risiken einer Insolvenzverschleppung zu schützen.

Die Unsicherheit: Wann sind Unternehmen wirklich pleite?

 

Viele Geschäftsführer und Unternehmer sind sich oft nicht sicher, wann ihr Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Besonders in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie oder bei anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen ist es schwer, den genauen Punkt zu erkennen, an dem eine Insolvenz unvermeidlich wird. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig: Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden.

 

Insolvenzverschleppung tritt auf, wenn der Geschäftsführer diese Pflicht nicht erfüllt. Wird die Insolvenz nicht rechtzeitig angezeigt, drohen schwere strafrechtliche Konsequenzen, die von Bußgeldern bis zu Haftstrafen reichen können. Und dabei geht es nicht nur um das Wohl des Unternehmens – auch die Geschäftsführer sind persönlich haftbar, wenn sie ihre Pflichten verletzen.

 

Strafe bei Insolvenzverschleppung

Das Insolvenzrecht in Deutschland regelt klar, wann ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss

 

Gemäß der Insolvenzordnung (InsO) ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn es zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

 

Zahlungsunfähigkeit: Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Es besteht keine Möglichkeit mehr, alle Verbindlichkeiten zu begleichen, was in der Praxis häufig durch einen vorübergehenden Engpass oder Liquiditätsprobleme verursacht wird.

 

Überschuldung: Überschuldung bedeutet, dass die Verbindlichkeiten des Unternehmens die Vermögenswerte übersteigen. Im Rahmen einer Überschuldungsprüfung ist jedoch zunächst eine Fortführungsprognose aufzustellen. Kann das Unternehmen hier voraussichtlich fortbestehen, so liegt keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

 

Wichtig: In beiden Fällen muss der Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls begeht er eine Insolvenzverschleppung, die strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben kann.

 

Die rechtzeitig eingeleitete Insolvenz

ist nicht nur ein rechtlicher Akt, sondern kann für das Unternehmen auch eine Chance zur Sanierung und Neuorientierung bieten. Daher ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln und nicht zu warten, bis die Situation eskaliert. Hier sind einige Maßnahmen, mit denen sich Geschäftsführer und Unternehmer vor den Folgen einer Insolvenzverschleppung schützen können:

 

So schützen sich Unternehmer und Geschäftsführer vor rechtlichen Folgen

 

  • Frühzeitige Krisenbewältigung: Beobachten Sie regelmäßig die finanzielle Situation Ihres Unternehmens und stellen Sie fest, ob es Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gibt. Eine regelmäßige Liquiditätsplanung und -überwachung hilft, frühzeitig auf Probleme zu reagieren. Umso besser das Controlling ist, kann möglicherweise auch ein Liquiditätsproblem in den nächsten Monaten/Jahren vorausgesagt werden, so dass auch die Sanierungsinstrumente der Eigenverwaltung und des StaRUG noch anwendbar sein können.
  • Beratung einholen: Suchen Sie rechtzeitig den Rat eines Fachanwalts für Insolvenzrecht oder eines Sanierungsberaters. Diese Experten können Ihnen helfen, Ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls eine sanierungsfähige Lösung zu finden, bevor es zu spät ist.
  • Offene Kommunikation mit Gläubigern: Wenn Sie merken, dass Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten steckt, scheuen Sie sich nicht, frühzeitig mit Ihren Gläubigern zu sprechen. Oftmals lassen sich Zahlungsaufschübe oder Stundungen aushandeln, die das Unternehmen kurzfristig stabilisieren können. Dies sollten allerdings immer in ein Gesamtkonzept integriert sein. Einzelmaßnahmen sind nicht sinnvoll.
  • Rechtzeitige Antragstellung: Wenn sich keine andere Lösung finden lässt, stellen Sie so schnell wie möglich einen Insolvenzantrag. Die rechtzeitige Anmeldung der Insolvenz schützt Sie vor den strafrechtlichen Folgen einer Insolvenzverschleppung und gibt Ihrem Unternehmen die Chance, sich unter der Leitung eines Insolvenzverwalters neu zu organisieren.

Egal, in welcher Krise Sie stecken, wir finden für Sie den bestmöglichen Weg. Doch es ist wichtig, dass Sie frühzeitig zu uns kommen.

 

In der Praxis sind viele Geschäftsführer häufig zu lange mit der Entscheidung, Insolvenz anzumelden, unsicher. Doch die rechtlichen Folgen einer verspäteten Insolvenzanmeldung können weitreichend sein und im schlimmsten Fall auch zur persönlichen Haftung führen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Unternehmer und Geschäftsführer stets ein wachsames Auge auf die finanzielle Situation des Unternehmens haben und im Bedarfsfall frühzeitig handeln.

 

Die rechtzeitige Anmeldung einer Insolvenz kann in vielen Fällen den Weg für eine Sanierung und eine erfolgreiche Unternehmensweiterführung ebnen. Wer seine Pflichten kennt, rechtzeitig Berater hinzuzieht und die Insolvenzordnung beachtet, schützt sich vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen und sichert so die bestmögliche Zukunft für sein Unternehmen.

Thema: Insolvenzantragstellung und Begleitung im Insolvenzverfahren

Veröffentlicht am: 22. März 2025

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