Kontakt
Rechtsanwalt Frank P. Gäbelein

Vergütung von Überstunden bei Überschreiten der Höchstarbeitszeit

Autor: Frank P. Gäbelein

Thema: Arbeitsrecht (Arbeitnehmer)

Veröffentlicht am: 9. April 2021

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist.

 

Jedoch gilt nach § 612 Absatz I BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Vergütungserwartung ist dabei stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankommt.

 

Nach der Rechtsprechung dürfen Arbeitnehmer mit deutlich herausgehobener Vergütung, in der Regel dann, wenn die Vergütung die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, keine Bezahlung von Überstunden erwarten, da solche Arbeitnehmer nicht nach Stunden, sondern für die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben insgesamt vergütet werden. Ihnen und ihren Arbeitgebern fehlt regelmäßig die objektive Vergütungserwartung für ein besonderes Entgelt als Gegenleistung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit.

Etwas anderes gilt bei Arbeitnehmern mit herausgehobener Vergütung nur dann, wenn im Rahmen des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages die Vergütung für Überstunden geregelt ist.

 

Nunmehr hat sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Rahmen eines Urteils vom 23.09.2020 mit der Frage beschäftigt, ob diese Annahme auch gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer mit herausgehobener Vergütung mehr arbeitet, als gesetzlich nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig.

 

Im Rahmen des Urteils vom 23.09.2020 (14 Sa 296/20) vertritt das LAG Düsseldorf die Auffassung, dass auch Arbeitnehmer mit deutlich herausgehobener Vergütung Abgeltung von Überstunden verlangen können, soweit die gesetzliche Höchstarbeitszeit im Ausgleichszeitraum nach § 3 ArbZG überschritten ist.

Auch der Arbeitnehmer mit herausgehobener Vergütung könne berechtigterweise erwarten, dass die Gegenleistung für die vereinbarte Vergütung maximal die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG ist.

 

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Revision zum BAG zugelassen.

 

Bleibt abzuwarten, ob sich das BAG der Rechtsauffassung des LAG Düsseldorf anschließt, zumal in der vom LAG Düsseldorf vertreten Auffassung ggf. auch ein gewisser Anreiz für Arbeitnehmer mit herausgehobener Vergütung gesehen werden kann, gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu verstoßen, was wiederum mit dem Schutzzweck und Rechtsgedanken des Arbeitszeitgesetzes nicht wirklich vereinbar wäre.

LAG Düsseldorf, Urt. v. 23.9.2020 – 14 Sa 296/20

Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 766750

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 9531960

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 297430

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 89 9995450

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 9161 813900

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Winterleitenweg 19
97082 Würzburg
0 931 9403410

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Verwenden Sie das Kontaktformular, oder nutzen Sie unser eMandat, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

    Weitere Beiträge

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    27. Februar 2023

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Neben der Frage der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen (siehe gesonderter Beitrag) hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Rahmen einer Entscheidung vom gleichen Tag auch mit der Frage des Verfalls von Urlaubsabgeltungsansprüchen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    3. Februar 2023

    Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Die Themenfelder Verfall und Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bildet auch zu Beginn des neuen Jahres einen Schwerpunkt der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Wie bereits berichtet, hatte der Gerichtshof der Europäischen Union... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

    25. Januar 2023

    Urteil für Radfahrer

    Das OLG Düsseldorf entschied mit Endurteil vom 07.12.2021, dass sich ein nach links abbiegender Radfahrer zur Mitte der Fahrbahn einordnen und eine zweite Rückschau vornehmen muss. Im zu entscheidenden Fall... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

    16. Januar 2023

    Fuchs rechtfertigt kein starkes Abbremsen

    Das AG Pfaffenhofen entschied mit Endurteil vom 16.09.2022, dass ein Fuchs am Fahrbahnrand keinen zwingenden Grund im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO für ein starkes Abbremsen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    18. Dezember 2022

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit 2

    Bereits im Rahmen unserer Veröffentlichung vom 09.04.2021 hatten wir die umstrittene Frage thematisiert, ob in Fällen konjunkturbedingter Kurzarbeit eine Kürzung des Urlaubsanspruchs möglich ist und haben insoweit die Urteile des... Mehr lesen...