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Sicher im Urlaubsverkehr

Sommerferien in Bayern! Endlich. Italien, Kroatien, Spanien – das Autoland Deutschland fliegt nicht, wir fahren in den Urlaub! Doch im Ausland gelten sprichwörtlich andere Sitten. Und anderes Straßenverkehrsrecht.

1. Rettungsgasse ist nicht schwer!

Es ist auf Nachfrage hin allen Autofahrern unverständlich: wieso sind wir als Kollektiv auf Schnellstraßen oder Autobahnen nicht fähig, eine ordentliche Rettungsgasse zu bilden? Zu vermuten ist, dass die Faustregel gilt, dass es unter 100 Menschen immer mindestens einen gibt, „der‘s kaputt macht“.

Schon bei stockendem Verkehr muss in Deutschland eine Rettungsgasse gebildet werden. Und wo? Merken Sie es sich einfach so: rechte Hand spreizen! Zwischen dem linken Fahrstreifen (Daumen) und den übrigen Fahrstreifen (restliche Finger) liegt diese Rettungsgasse! Eigentlich gar nicht so schwer!

Und noch ein Gruß an alle die Motorradfahrer, die glauben, die Gasse mal eben nutzen zu dürfen. Nein! Die Rettungsgasse ist allein für Einsatzkräfte bestimmt!
Seit 2021 kann das richtig teuer werden: Bußgeld von mindestens 240,00 €, 2 Punkte in Flensburg und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.

Und wie sieht es im Ausland aus? Ja, oft ist es da genauso wie bei uns (Österreich, Schweiz, Ungarn), aber leider manchmal auch ganz anders. Wäre ja auch zu schön gewesen.

In Italien, Holland, Kroatien oder Spanien etwa gibt es gar keine besonderen Regelungen bzw. Pflichten zur Bildung einer Rettungsgasse. „Der Rettungsdienst muss vorbeifahren können“. In England kann der Seitenstreifen als Rettungsgasse genutzt werden.

Und noch ein Schmankerl: In Tschechien ist die Rettungsgasse auf einer 3-spurigen Autobahn zwischen der rechten und der mittleren Spur zu bilden (Linkehandregel).

Alles klar.

Hier ein anschauliches Beispiel dafür, wie es immer wieder fast funktioniert. Ein paar Unaufmerksame reichen und es geht nicht weiter.

2. Rettungsfahrzeuge und die „Rote Ampel“

Was passiert eigentlich, wenn ich in der Stadt im Stau stehe? Nichts geht mehr. Alles steht kreuz und quer. Und jetzt eine Sirene und Blaulicht. Stress pur.

Alle fangen sofort damit an, irgendwie auszuweichen. Hier für Sie wichtige Verhaltensregeln, damit das auch funktioniert:

  • Verringern Sie die Geschwindigkeit (wenn Sie nicht ohnehin schon stehen…)
  • Versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen
  • Setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten
  • Halten Sie im Zweifelsfall an und richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
  • Lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei
  • Achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen – …oder ein ganz Schlauer die Lücke nutzen möchte.

Und wenn ich direkt an der roten Ampel stehe?

Auch wenn sich der Verkehr an einer roten Ampel staut, muss den Rettungskräften sofort freie Bahn geschaffen werden. Hierzu darf man vorsichtig (!) über die rote Ampel in die Kreuzung einfahren, damit hinten Platz geschaffen werden kann. Bitte dabei unbedingt auf den Verkehr achten und gleich zur Seite fahren!

Wird man in dieser Situation geblitzt , einfach Datum, Uhrzeit und Ort notieren. Wenn dann ein „Knöllchen“ kommt, regle ich das gerne für Sie.

3. Warnausrüstung nicht vergessen!

Wichtigstes Thema am Vorabend der langen Autofahrt ins Urlaubsland? „Koffer packen und dabei nur nichts vergessen!“ Ladegerät, Taucherbrille, Reisepässe, Lesebrille, Kontaktlinsenlösung… die Liste ist schier unendlich.

Haben Sie an die Warnweste(n!!!), Warndreieck(e!!) oder an die Warntafel(n!!!) gedacht? Wie viele müssen im Auto bereitliegen? Wie müssen die Tafeln aussehen und wo müssen sie montiert werden? So einfach ist das nicht!

Also, zuerst zu den Warntafeln. Ja, wirklich Warntafeln, Mehrzahl. Am Fahrzeugheck transportierte Ladung, etwa Fahrräder, muss in den meisten Ländern (auch im Falle eines Heckträgers mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung) mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Eine solche Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von min. 50 x 50 cm haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen).

Verpflichtend ist meistens auch die Warnweste, nein besser, Warnwesten! Als Faustregel gilt: für jeden Insassen muss eine eigene Warnweste direkt greifbar ein. Also: für Fahrer und Beifahrer in den Türen oder unter den Sitzen, und für die Mitreisenden auf der Rückbank in den Taschen der Vordersitze.

Und auch das Warndreieck hat im Ausland ein paarmal den Plural bekommen. In der Türkei und in Zypern sind 2 Warndreiecke Pflicht, in Slowenien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nur bei Gespannen. Klar, dass es noch weitere Sonderregelungen gibt. In Spanien gilt das nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge.

Warntafeln sind für Radträger am Heck vorgeschrieben.

Wer jetzt die Stirn kraus zieht, hat recht! Die Mietfahrzeuge sind ja lokal zugelassen und unterliegen daher immer den lokalen Regeln. Und Sie haften dafür. Also auch hier immer prüfen und sofort am Counter die Vervollständigung fordern!

Und denken Sie bitte an die Transitländer!

Deshalb gilt: informieren Sie sich vor dem Urlaubsantritt frühzeitig über die geltenden Regelungen im Urlaubsland und etwaigen Durchreiseländern, um drohende Bußgelder und Unannehmlichkeiten von vornherein – und dies nicht zuletzt auch zur Sicherheit Ihrer Familie und anderer Verkehrsteilnehmer – auszuschließen!

4. Italien reagiert: Kinder allein im heißen Auto…

Mit der Sommerhitze gehen auch in diesem Jahr wieder solche schrecklichen Nachrichten einher: „…hat sein/ihr Kind im geparkten Auto zurückgelassen… hat gar nicht daran gedacht… wollte ja ohnehin nur kurz einen Brief bei der Post abgeben… hat doch auch das Fenster extra einen Spalt weit offen gelassen…“

Im beliebten Urlaubsland Italien wurde vom Gesetzgeber eingeschritten. Um solche schlimmen Vorfälle zu verhindern, dürfen (mit erheblichem Bußgeld und im Wiederholungsfall auch mit Fahrverbot bewehrt) dort für Kleinkinder im Auto nur noch Kindersitze mit integriertem Alarmsignal verwendet werden.

Diese Vorschrift gilt zwar grundsätzlich nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge oder etwa für den Fall, dass der Führer des betroffenen, im Ausland angemeldeten Fahrzeugs seinen Wohnsitz in Italien hat. Der deutsche Urlauber, der mit dem eigenen, zu Hause zugelassenen Pkw nach Italien reist, ist von dieser nationalen Vorschrift deshalb nicht betroffen.

Aber Vorsicht: ausländische Urlauber, die in Italien ein dort zugelassenes Fahrzeug leihweise von einem Bekannten nutzen oder eines anmieten, müssen unbedingt schon vor der Übernahme klären, ob die etwaig verbauten Kindersitze den Anforderungen genügen. Sonst wird es teuer!

In Deutschland findet man keine vergleichbare Regelung, die etwa ein „Vergessen“ der Kinder im Auto verhindern würde.

Manche Kindersitze sind zwar schon mit einem vergleichbaren Alarmsystem ausgestattet oder es lassen sich solche nachrüsten. Allerdings funktionieren diese in durchgeführten Tests nicht immer, sodass doch auch eine gewisse Gefahr damit einhergehen würde, dass man sich blind (nur) auf das „Alarmsystem“ im Kindersitz verlässt. Ich frage mich deshalb: muss es wirklich wieder ein technisches Gadget richten, oder genügt nicht einfach doch unser Verstand?

5. Mit „dem Laster“, mit der Familie in den Urlaub ins europäische Ausland?

Vielen ist es gar nicht bekannt – in vielen beliebten Urlaubsländern gilt ein absolutes Rauchverbot im Auto, wenn sich minderjährige Mitinsassen im Fahrzeug befinden! Dazu zählen insbesondere etwa unsere Nachbarländer Österreich, Belgien, Luxemburg und Frankreich, aber auch Italien oder Slowenien. Ein Verstoß gegen die geltenden nationalen, in den Einzelheiten teils voneinander abweichenden Vorschriften, hat deutlich spürbare Geldbußen zur Folge.

In Polen, in Holland, aber auch in Deutschland wird insbesondere auch zum Schutz der Gesundheit Minderjähriger über die Einführung einer entsprechenden Verbotsnorm diskutiert.

Also sparen Sie sich Ihr Urlaubsgeld, und halten Sie für Ihr „Laster“ bitte an. Die Pausen werden Ihnen alle Mitfahrenden danken!

6. Spanien – immer etwas Besonderes

Der Strandtag in Spanien war ein Traum, alle sind glücklich. Damit das auch so bleibt, sollten Sie die folgenden, doch etwas spezielle Regeln, beachten, denn Spanien hat einen der härtesten Bußgeldkataloge.

Es ist strengstens untersagt, sich mit Flipflops, barfuß, in Socken oder Badesandalen ans Steuer zu setzen. Jeder, der dagegen verstößt, muss 80,00 € aus der Urlaubskasse nehmen. Leichte Sneaker oder Slipper sind regelkonform und nicht weniger lässig.

Also weiter: oberkörperfrei im Auto sitzend los rauschen und den kühlen Fahrtwind auf der nackten Haut genießen? Das ist auf der iberischen Halbinsel – und den Balearen und Kanaren – keine gute Idee! Hier wandern dann schon wieder 80,00 € aus der Urlaubskasse.

Ein kaltes Getränk oder ein Eis zum Abkühlen gehören im Sommerurlaub doch einfach dazu, oder? Beim Autofahren sollten Spanien-Reisende aber tunlichst darauf verzichten. “Hände werden zum Fahren benötigt!“ Plural, richtig!

Wer also mit einem Eis in der Hand Auto fährt, der ist schon wieder mit 100,00 € Minus dabei. Das gilt grundsätzlich auch beim „kurzen, kühlen Schluck“ – die Rede ist von alkoholfreien Getränken! – hier drückt die Polizei dann aber gelegentlich ein Auge zu.

Und auch auf „Arm aus dem Fenster hängen“, auf sehr laute Musik oder auf Streit im Auto sollte man besser verzichten.

“Essen am Steuer, das wird teuer”. In Spanien gehören bei Hände ans Lenkrad.

Wer doch mal erwischt wird, dem sei hier noch Folgendes geraten: Freundlichkeit und Verständnis für die Aufgaben der Polizeibeamten, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, kann (berechtigte) Bußgelder und damit teils zwingend einhergehende Fahrverbote im konkreten, in Ihrem Einzelfall – auch auf deutschen Straßen – mal „abwenden“. Dann kommt man bei Unachtsamkeiten auch mal mit einer Verwarnung davon.

Vorlautes Verhalten finden sicher auch die spanischen Polizeibeamten überhaupt nicht witzig!

Also riskieren Sie besser nichts und sprechen Sie mich im Zweifel lieber an. Ich helfe Ihnen, damit aus dem Traumurlaub kein Albtraum wird.

Deshalb informieren Sie sich bitte zwingend vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen. Und bleiben Sie stets gelassen, auch wenn es mal stockt. Und wenn es doch kracht – was wir nicht hoffen – ich helfe gerne.

Gute Fahrt und erholsame Ferien.
Kommen Sie gesund wieder nach Hause!

Sebastian Kern
Rechtsanwalt

Quelle(n) und noch mehr zum Nachlesen:

  • https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/rettungsgasse-ausland/
  • https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/rettungsgasse/
    • http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de/verhalten-im-stadtverkehr/
  • https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/warnweste-warntafel/
  • https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/mitfuehrpflichten-fuer-autofahrer-in-europa-16183282
  • https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/kindersitze-alarm-italien/
  • https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/rauchverbote-europa/
  • https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-spanien/
  • https://www.reisereporter.de/reisenews/destinationen/roadtrip-durch-spanien-das-sind-die-skurrilsten-strafzettel-ZAHGIYZDC6I3HLWVAZHP4OU6ZN.html
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