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Rechtsanwalt Frank P. Gäbelein

Recht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Autor: Frank P. Gäbelein

Thema: Arbeitsrecht (Arbeitgeber)

Veröffentlicht am: 19. April 2023

Betriebliche Übung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld

 

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freuen sich über Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das ihr Arbeitgeber regelmäßig zahlt. Doch kann man sich auf diese Zahlungen auch in Zukunft verlassen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 25.01.2023 (Az. 10 AZR 109/22) hierzu ein Grundsatzurteil gefällt und sich mit den Themen “betriebliche Übung” und “Freiwilligkeitsvorbehalt” befasst.

 

Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei betrieblicher Übung

 

Betriebliche Übung beschreibt die regelmäßige Gewährung von bestimmten Leistungen, die beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen entstehen lassen, dass diese Leistungen auch zukünftig gezahlt werden. Das BAG entschied, dass die jahrelange Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber als “Vertragsangebot” zu verstehen ist, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wurde. Daraus ergab sich ein Anspruch auf weitere Zahlungen – auch ohne explizite Vereinbarung.

 

Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach mehreren Jahren eingestellt

 

Im vorliegenden Fall erhielt ein Arbeitnehmer über fünf Jahre hinweg Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Zahlungen waren nicht vertraglich festgelegt, sondern wurden jedes Jahr ohne Vorbehalt ausbezahlt. Im Jahr 2020 stellte der Arbeitgeber die Zahlungen ein, und der Arbeitnehmer klagte auf Auszahlung.

 

Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag unwirksam

 

Der Arbeitgeber verwies auf eine Klausel im Arbeitsvertrag, die besagt, dass Sonderzuwendungen „im freien Ermessen“ des Arbeitgebers stünden und keinen Anspruch für die Zukunft begründen. Das BAG erklärte diese Klausel jedoch für unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige (§ 307 Abs. 1 BGB). Die Formulierung des Freiwilligkeitsvorbehalts war zu unklar und umfasste nicht nur betriebliche Übungen, sondern auch individuelle Absprachen und andere mögliche Ansprüche.

 

Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteht trotz Vorbehalt

 

Das BAG entschied zugunsten des Arbeitnehmers: Der Anspruch auf Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld war durch die betriebliche Übung entstanden. Der Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag konnte daran nichts ändern, da die Klausel zu allgemein gehalten war und den Arbeitnehmer benachteiligt hätte.

 

Arbeitgeber sollten Klauseln sorgfältig gestalten

 

Diese Entscheidung zeigt, dass Freiwilligkeitsvorbehalte präzise und klar formuliert sein müssen, um wirksam zu sein. Andernfalls können regelmäßig geleistete Zahlungen zu einem Anspruch der Arbeitnehmer führen, auch wenn der Arbeitgeber dies eigentlich vermeiden wollte. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Arbeitsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Dieses Urteil des BAG verdeutlicht, dass betriebliche Übung bei der Gewährung von Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld verbindliche Ansprüche schaffen kann, sofern der Arbeitgeber keinen klaren und wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt formuliert hat.

 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2023 – 10 AZR 109/22

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