Wettbewerbsrecht, Markenrecht, gewerblicher Rechtsschutz

Jörg Matthews
Rechtsanwalt
Wer unternehmerisch tätig ist, hat Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen in verschiedensten Bereichen zu beachten. Das Wettbewerbsrecht zielt im Interesse der Verbraucher, der Allgemeinheit und der sich regelungskonform verhaltenden Marktteilnehmer darauf ab, diejenigen, die die Regeln nicht einhalten und sich dadurch einen Vorteil gegenüber den sich regelkonform Verhaltenden verschaffen, abgemahnt und, sollte das wettbewerbswidrige Verhalten nicht umgehend beendet werden, auf Unterlassen verklagt werden können.
AGB, Impressum und Werbung
Typische Beispiele für Abmahnungsfälle sind das Verwenden unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen, eines fehlerhaften Impressums auf der Internetseite oder der Einsatz unzulässiger Werbung. Neben dem Anspruch auf Unterlassen hat der durch das wettbewerbswidrige Verhalten Verletzte Anspruch auf Ersatz eventueller Schäden, einschließlich der für die Rechtsverfolgung angefallenen Anwaltskosten. Die wesentlichen Regelungen hierzu finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Unser Leistungsspektrum im Wettbewerbsrecht
- Beratung und Vertretung bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage
- Abgabe modifizierter Unterlassungserklärungen
- Abwehr oder Durchsetzen von Kostenerstattungsansprüchen