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Verkehrsrecht

Kompetente Rechtsberatung auf Augenhöhe mit der regionalen Wirtschaft

Sebastian Kern

Rechtsanwalt

“Das Automobil ist bekanntlich des Deutschen liebstes Kind. Der Schriftsteller Kurt Tucholsky hat es so ausgedrückt: „Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben.“

Die uneingeschränkte Mobilität ist im Privatleben wie im beruflichen Alltag von existentieller Bedeutung. Auf unseren Führerschein und auf unser verkehrssicheres Fahrzeug sind wir täglich angewiesen. Ein ganz kurzer unglücklicher Augenblick im Straßenverkehr kann dann im Einzelfall zur Katastrophe führen. Dann ist es wichtig, Ihren Fall möglichst frühzeitig einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt zu übergeben. Nur dann können Sie sich auch wieder beruhigt um das kümmern, was wirklich zählt: Ihr Leben, Ihre Familie und Ihr Beruf.

Ihr erster Kontakt nach einem Verkehrsunfall, nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen verkehrsstraf- oder verkehrsverwaltungsrechtliche Vorschriften sowie nach der Feststellung eines Mangels an Ihrem neu angeschafften Gebraucht- oder Neuwagen sollte nicht die Versicherung, die Polizei oder die Führerscheinstelle am Landratsamt sein, sondern ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Nur er allein kann Ihre Interessen kompetent und nachhaltig vertreten.”

Unser Leistungsspektrum im Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht

  • bei einem Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden gegenüber den beteiligten Haftpflicht-, Kasko- und weiteren Versicherungen,
  • bei dem Kauf oder Verkauf von Gebraucht- oder Neufahrzeugen,
  • bei Problemen und Fragestellungen nach mangelhafter Reparatur von Kraftfahrzeugen als Unternehmer oder Verbraucher

Verkehrsstraf- oder Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

  • gegenüber Polizei, Zentrale Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • wegen aller in Betracht kommender Verkehrsverstöße, wie etwa:
    – Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    – Straßenverkehrsgefährdung
    – fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
    – Trunkenheit oder Drogen im Verkehr,
    – Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstoß

Zielsetzung: Abwendung eines Fahrverbotes bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis

Verkehrsverwaltungsrecht

  • Neu- und Wiedererteilung oder Entzug der Fahrerlaubnis,
  • Anordnung der MPU oder der fachärztlichen Untersuchung,
  • Schwierigkeiten bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs,
  • Fragen im Kontext des Fahreignungsregisters,
  • Maßnahmen zum Punkteabbau

Unser Blog

Interessantes aus der Rechtsprechung: Verkehrsrecht

Klimakleben ist strafbar! Oder doch nicht?

Kaum ein Thema mit Bezug zum Straßenverkehr erhitzte in den vergangenen Jahren mehr die Gemüter, als die Proteste der sogenannten "Klimakleber". Die Rechtsprechung der mit den Klebern befassten Gerichte ist jedoch höchst uneinheitlich.
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