Privatmietrecht

David Gold
Rechtsanwalt
Mietvertrag
Mit dem Abschluss eines Mietvertrags über Wohnraum eröffnen sich für den Vermieter, der sein Eigentum geschützt wissen möchte, als auch für den Mieter, für den die Mietwohnung eine Lebensgrundlage bildet, zahlreiche Konfliktfelder.
Bereits bei Vertragsschluss ist zu berücksichtigen, dass ein Mietvertrag grundsätzlich auf einen längeren Zeitraum angelegt ist. Gerade im Hinblick auf die Höhe der Miete und die während des Mietverhältnisses durchzuführenden Schönheitsreparaturen gilt es, den Mietvertrag entsprechend zu gestalten und anhand der aktuellen Rechtsprechung auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.
Kündigung
Die Beendigung eines Mietverhältnisses stellt sich gerade für den Vermieter oft als schwierig dar. Eine Kündigung ist nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig und eine ungerechtfertigte Kündigung kann zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen. Bei Mietrückständen ist es ratsam, besonders schnell zu handeln, um den finanziellen Schaden möglichst gering zu halten.
Aber auch für den Mieter ist es wichtig, den Mietvertrag in juristisch unangreifbarer Form zu kündigen, um sich vor Mietzahlungsansprüchen des Vermieters nach dem Auszug zu schützen. Bei einer Kündigung durch den Vermieter dagegen sollten Möglichkeiten des Kündigungs- und Räumungsschutzes ausgeschöpft werden, um den Wohnraum für den Mieter zu erhalten.
Nachvertragliche Ansprüche
Auch nach dem Auszug des Mieters können sich Konflikte zwischen Mieter und Vermieter ergeben. Während der Mieter meist auf eine rasche Rückzahlung der Mietkaution drängt, besteht der Vermieter auf Durchführung von meist kostspieligen Schönheitsreparaturen. Als erfahrene Rechtsanwälte beraten wir Sie beim Abschluss Ihres Mietvertrags und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem laufenden oder beendeten Mietverhältnis.
Unser Leistungsspektrum im privaten Mietrecht
- Kündigung wegen Eigenbedarf oder Zahlungsverzug
- Forderungseinzug bei Mietrückständen
- Kündigung durch den Mieter
- Kündigung wegen Verletzung mietvertraglicher Pflichten
- Kündigungsschutz
- Einvernehmliche Beendigung des Mietvertrags durch Aufhebungsvertrag
- Räumung und Räumungsschutz
- Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen
- Schäden an der Mietwohnung
- Schadensersatzansprüche von Mietern und Vermietern
- Kaution