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Familienrecht

Kompetente Rechtsberatung auf Augenhöhe mit der regionalen Wirtschaft

Sybille Hoche

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

“Familienrecht beginnt nicht erst mit einer Trennung. Bereits vor der Eheschließung ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Passt man den Ehevertrag den individuellen Zukunftsplänen an, lassen sich Konflikte bereits im Vorfeld minimieren. Im Falle einer Trennung kann der möglichst frühe Gang zum Anwalt helfen, den emotionsgeladenen Konflikt zu entschärfen und faire, außergerichtliche Lösungen herbeizuführen.”

Trennung

Vordergründig sind die Unterhaltsansprüche zu prüfen und zu berechnen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Ebenso muss entschieden werden, wer in der bisherigen Ehewohnung bzw. der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt. Gerade für Eltern ist es wichtig, nach einer Trennung praktikable Modelle zur Regelung des Umgangs der Kinder mit dem anderen Elternteil aufgezeigt zu bekommen.

Scheidung

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung eingereicht werden. Hier sollten nacheheliche Unterhaltsansprüche ebenso geprüft werden wie vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche. Insbesondere beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie bei der Auflösung des gemeinsamen Immobilieneigentums müssen Interessenkonflikte geklärt werden.

Wir beraten und begleiten Sie mit Fingerspitzengefühl und Kompetenz von der Trennung bis zur Scheidung. Vor allem im Interesse der gemeinsamen Kinder sind wir dabei stets bemüht, einvernehmliche Lösungen zu erzielen.

Prozess

Bei gerichtlichen Verfahren setzen wir uns mit aller gebotenen Konsequenz für Ihre persönlichen Interessen ein. Bereits vor Prozessbeginn können Sie von uns eine realistische Einschätzung der Prozessrisiken und Erfolgsaussichten erwarten.

Unsere Beratung im Familienrecht

  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Scheidungsverfahren
  • Unterhalt:
    – Berechnung Kindes- und Ehegattenunterhalt
    – außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung
    – Abwehr von Unterhaltsansprüchen

  • Kindschaft:
    – Elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht
    – Umgangsrecht

  • Ehewohnung und Hausrat:
    – gerichtliche Wohnungszuweisung
    – Hausratsaufteilung
  • Immobilie:
    – Aufteilung gemeinsamen Eigentums
    – Teilungsversteigerung
    – Zugewinnausgleich
    – Unterhaltsansprüche zwischen nicht verheirateten Partnern

Unser Blog

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