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Erbrecht

Kompetente Rechtsberatung auf Augenhöhe mit der regionalen Wirtschaft

Jörg Matthews

Rechtsanwalt

„Mors certa, hora incerta. – Der Tod ist gewiss, die Stunde ungewiss.“ (Matthias Claudius)

Vermögenvorsorge und Vererben

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer unseren persönlichen Interessen. Dabei sind wir zu Lebzeiten doch frei, unseren letzten Willen zu äußern und juristisch eindeutig festzulegen. 

Deshalb ist es wichtig, sich jetzt – und nicht erst später – anwaltlich über mögliche testamentarische Gestaltungen der Vermögensnachfolge beraten zu lassen, diesem Willen auch formal wirksam und unanfechtbar Gehör zu verschaffen. Durch eine gezielte, juristisch abgesicherte Testamentsgestaltung lassen sich auch kostspielige Streitigkeiten unter den nächsten, unseren liebsten Verwandten vermeiden. 

Bevor es zu spät ist, sollte man auch eine konkret auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfassen und ggf. verwahrt werden.

Erben

Für Erben stellen sich schon kurz nach dem Ableben des nahen Angehörigen viele Fragen. Wer trägt die Beerdigungskosten, wer erstellt das Nachlassverzeichnis, wer kümmert sich um alles, gerade jetzt in den Tagen der Trauer? Schon nach sechs Wochen muss entschieden sein, ob das Erbe angenommen wird. Das Erbe ist danach unter mehreren Erben möglichst werterhaltend auseinanderzusetzen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Misstrauen unter allen Miterben wächst. Spätestens jetzt ist anwaltlicher Rat gefragt.

Pflichtteilsrecht

Als Erbe sieht man sich schon sehr bald den breit ausgestalteten Ansprüchen der im Testament nicht erwähnten Angehörigen ausgesetzt. Diese wiederum sind sich oft ihrer Möglichkeiten nicht bewusst, die das Gesetz Ihnen einräumt, um am Nachlass des Verstorbenen teilzuhaben, obwohl oder gerade weil sie enterbt worden sind. Für beide Parteien können unsere erfahrenen Anwälte eine optimale Interessenvertretung gewährleisten.

Leistungsspektrum unserer Rechtsanwaltskanzlei im Erbrecht in Fürth und weiteren Standorten

Vererben und Vorsorge

  • Eigenhändiges Testament: Errichtung des eigenhändigen Testaments oder gemeinschaftlichen, Berliner Testaments
  • Notarielles Testament und Erbvertrag: Errichtung des notariellen Testaments oder Erbvertrags in Zusammenarbeit mit ausgewählten Notariaten
  • Vollmacht und Verfügung: Ausarbeitung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Erben

  • Nachlassgericht: Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
  • Erbschein: Beantragung des Erbscheins
  • Erbschaft: Auseinandersetzung der Erbschaft
  • Nachlassverzeichnis: Erstellung des Nachlassverzeichnisses
  • Anspruch und Pflichtteil: Vertretung im Rahmen der Erteilung der Auskunftsansprüche und der Abwehr der Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche gegenüber den Pflichtteilsberechtigten

Pflichtteilsrecht

  • Einholung der Nachlassakte und der darin vom Erben erteilten Informationen zum Nachlass
  • Vertretung im Rahmen der Durchsetzung der Auskunftsansprüche sowie der Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegenüber den Erben

Ihre Experten und Expertinnen

Jörg Matthews

Rechtsanwalt

Sybille Hoche

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Ralf-Michael Dörr

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Unser Blog

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