Arbeitsrecht

Frank P. Gäbelein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwälte für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Das Arbeitsverhältnis in seinen vielfältigen Ausgestaltungen bietet umfangreiches Konfliktpotential zwischen den beteiligten Parteien. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verfolgen meist unterschiedliche Interessen. Dies beginnt beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses, und führt über alltägliche Fragen der Ausgestaltung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Zur vollständigen Ausschöpfung aller im deutschen Arbeitsrecht eingeräumten vielfältigen Rechte von Arbeitnehmern ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in aller Regel unumgänglich.
Fachanwalt für Arbeitsrecht speziell für Arbeitgeber
Zur Bewältigung der möglichen Konfliktlagen hat der Gesetzgeber eigentlich das Arbeitsrecht entwickelt. In der Praxis sieht es leider anders aus. Das Arbeitsrecht ist nach wie vor sehr unübersichtlich in einer Vielzahl einzelner Gesetze und durch massive Bestimmungen des Arbeitsschutzes geregelt. Hier empfiehlt sich auch für Arbeitgeber eine fundierte anwaltliche Beratung und Vertretung durch einen juristischen Ansprechpartner.
Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren: Folgen der Insolvenz des Arbeitgebers für Arbeitnehmer
Die wirtschaftliche Schieflage bzw. die Beantragung eines Insolvenzverfahrens hat in aller Regel auch Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse eines Unternehmens. Auch wenn die Erhaltung der Arbeitsplätze neben der bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger einen Hauptzweck des Insolvenzverfahrens darstellt, so sind arbeitsrechtliche Maßnahmen in der Regel Teil des Sanierungsplans. Diese können Versetzungen, Standortverlagerungen, Kündigungen, Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen oder einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB umfassen.
Massenentlassung, Interessenausgleich und Sozialplan
Sofern ein Arbeitgeber beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen, so hat dieser nicht nur einen bestehenden Betriebsrat zu beteiligen, sondern gegebenenfalls gemäß § 17 KSchG im Vorfeld der Entlassungen auch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht – ausgenommen in Kleinbetrieben – bereits bei der Entlassung von mehr als fünf Arbeitnehmern. Sofern der Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant, so hat er den Betriebsrat gemäß §§ 111 BetrVG zu beteiligen und mit diesem einen Interessenausgleich und ggf. einen Sozialplan zu schließen.
Schwerpunkte unserer Rechtsanwaltskanzlei im Arbeitsrecht in Fürth und weiteren Standorten
Im Bereich des Individualarbeitsrechts
- Begründung von Arbeitsverhältnissen (Erstellung und Abschluss von Arbeitsverträgen)
- Probleme und Fragestellungen im bestehenden Arbeitsverhältnis (Urlaub, Arbeitsentgelt, Elternzeit, Freistellung, Abmahnung, Arbeitspapiere, Nebentätigkeit oder Versetzung)
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (ordentliche sowie außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung, Beendigung durch Befristung oder Bedingung, Betriebsratsbeteiligung, Weiterbeschäftigung, Wiedereinstellung, Massenentlassung oder Arbeitszeugnis)
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts
- Betriebsverfassungsrecht (Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Interessenausgleich oder Sozialplan)
- Personalvertretungsrecht (Handelsvertretervertrag oder Prokuraerteilung)
- Tarifvertragsrecht (Geltung und Einbeziehung von Tarifverträgen, tarifliche Ausschlussfristen)
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