Kontakt
Rechtsanwalt Jörg Matthews

Handschriftliche Änderung oder Ergänzung eines Testaments

Autor: Jörg Matthews

Thema: Erbrecht

Veröffentlicht am: 12. September 2021

Im Rahmen zweier Entscheidungen hatten sich das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 23.9.2020 – 2 Wx 189/20) und das Oberlandesgericht Düsseldorf (Besch. v. 22.1.2021 – I-3 Wx 194/20) mit der Änderung oder Ergänzung eines handschriftlich erstellten Testaments zu beschäftigen.

In dem vom OLG Köln entschiedenen Fall hatte der Erblasser kurz vor seinem Tod zwei von ihm handschriftlich verfasste und unterzeichnete Testamente auf einen Tisch gelegt. Auf der Tischplatte selbst befand sich eine weitere, vom Erblasser mit Filzstift niedergeschriebene Erbeinsetzung, die mit den Worten „Testament“ und einem Datum überschrieben, aber nicht unterzeichnet war. Das OLG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob der auf der Tischplatte niedergeschriebene Teil der Erbeinsetzung wirksam ist. Unerheblich ist dabei, dass der Erblasser hier nicht auf Papier, sondern auf eine Tischplatte geschrieben hat. Das gesetzliche Formerfordernis für eigenhändig geschriebene Testamente sieht jedoch vor, dass ein solcher Text eine Unterschrift tragen muss, vgl. §§ 2247, 2267 BGB. Fraglich war hier, ob das Anordnen von unterschriebenen Dokumente um die Erklärung auf der Tischplatte herum als eine hinreichend enge Verbindung zwischen den Erklärungen auf der Tischplatte und den Papierstücken anzusehen ist, um die Unterschrift auf den Papierstücken auf die Erklärungen auf dem Tisch zu erstrecken. Dies hat das OLG Köln verneint, da es an einer physischen Verbindung zwischen der Tischplatte und den Papierstücken fehlte. Die auf die Tischplatte geschriebene Erbeinsetzung wurde als formnichtig und damit unbeachtlich angesehen.

Anders verhielt es sich bei der vom OLG Düsseldorf zu überprüfenden Erbeinsetzung. Im dortigen Fall hatte der Erblasser an verschiedenen Stellen auf der Vorder- und Rückseite eines handschriftlich erstellten und unterschriebenen Testaments zu späteren Zeitpunkten handschriftliche Änderungen und Ergänzungen angebracht, die teilweise eine eigene Unterschrift trugen, teilweise nicht. Das Gericht urteilte, dass die Änderungen aufgrund der Einheitlichkeit der Urkunde mit der Unterschrift am Ende des Dokuments den gesetzlichen Formvorschriften genügen.

Die vorstehenden Entscheidungen zeigen, wie wichtig es ist, bei handschriftlichen Testamenten nicht nur bei der Erstellung auf die Formwirksamkeit zu achten, sondern auch spätere Änderungen und Ergänzungen formwirksam vorzunehmen. Erfolgt dies durch schriftliche Vermerke des Erblassers auf dem Original-Testament, sollten diese vorsorgliche mit Datum und Unterschrift unter oder neben dem geänderten oder ergänzten Text versehen werden, um sicher zu stellen, dass auch dieser Teil der letztwilligen Verfügung nach dem Tod Berücksichtigung findet.

OLG Köln, Beschluss vom 23.9.2020 – 2 Wx 189/20
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.1.2021 – I-3 Wx 194/20

Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 766750

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 9531960

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 297430

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 89 9995450

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 9161 813900

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Winterleitenweg 19
97082 Würzburg
0 931 9403410

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Gerne können Sie auch unser eMandat nutzen, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

Weitere Beiträge

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

5. April 2023

Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten

Maßregelungsverbot – Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten   Gemäß § 612a BGB ist es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer zu benachteiligen, weil diese ihre Rechte in zulässiger Weise... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

23. März 2023

Wer in eine länger geöffnete Fahrzeugtür fährt trägt ein Mitverschulden

Das LG Saarbrücken hatte sich mit der Frage zu befassen, ob den Kläger ein Mitverschulden trifft, wenn er mit seinem Auto die schon länger geöffnete Tür eines anderen am Fahrbahnrand... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

15. März 2023

Kein „rechts vor links“ auf Parkplätzen ohne eindeutige Regelung | Verkehrsrecht

Der sechste Zivilrechtssenat des BGH hatte im November 2022 darüber zu entscheiden, ob auf einem Parkplatz die allgemeine Verkehrsregel "rechts vor links" Anwendung findet.   Auf dem Parkplatz eines Baumarktes... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

8. März 2023

Verkehrsrecht – Hupen reicht nicht aus

Auch wer hupt, muss die Gefahr weiterhin im Auge behalten. In seinem Urteil vom 20.01.2023 entschied das LG Saarbrücken, dass ein Hupen als Warnzeichen kein Vertrauen auf den Abbruch einer... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

1. März 2023

Zulässigkeit unterschiedlich hoher Tarifzuschläge bei Nachtarbeit

Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge: Warum unregelmäßige Nachtarbeit höher vergütet wird   In der Arbeitswelt und vor allem in der Lebensmittelindustrie gibt es häufig Tarifverträge, die für unregelmäßige Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsehen als... Mehr lesen...