Kontakt
Rechtsanwalt Sebastian Kern

Haftung der Eltern für ihre Kinder im Straßenverkehr

Autor: Sebastian Kern

Thema: Verkehrsrecht

Veröffentlicht am: 23. Juli 2021

Dass Eltern stets für die von ihren Kindern verursachten Schäden haften müssen, möchte man etwa wegen des allseits bekannten Hinweisschilds mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ meinen. Allerdings gilt dies tatsächlich – auch beim Vorausfahrenlassen der Kinder im Straßenverkehr – nicht so absolut, wie es auf den ersten Blick erscheint.

 

Zwar sind Eltern gemäß §§ 1626, 1631 Abs. 1 S. 1 BGB zur Aufsicht ihrer Kinder verpflichtet.

 

Sie haften aber gemäß § 832 Abs. 1 S. 1 BGB grundsätzlich nur dann für das Fehlverhalten ihres Kindes, wenn ihnen eigenes Verschulden in Gestalt einer Aufsichtspflichtverletzung zur Last gelegt werden kann.

 

Dies zeigt auch ein Urteil des AG München, wonach die Eltern keinen Schadensersatz für den von ihrem Kind verursachten Schaden an einem Pkw leisten müssen, da eine Aufsichtspflichtverletzung schlicht nicht ermittelt werden konnte. Vielmehr hat das AG München festgestellt, dass das Maß der gebotenen Sorgfalt einzelfallabhängig ist und insbesondere an dem konkreten Alter, den Eigenarten und den spezifischen Charakterzügen des Kindes orientiert werden muss. Daneben kommt es beim Fortbewegen der Kinder im Straßenverkehr besonders auf ihre straßenverkehrsspezifischen Kenntnisse und Erfahrungen und auch auf die örtlich gegebenen Straßenverhältnisse an.

 

Die Aufsichtspflicht der Eltern reicht also stets nur so weit, wie es im Einzelfall geboten und zumutbar ist. Das Urteil macht deutlich, dass das Vorausfahrenlassen von Kindern per se keine Aufsichtspflichtverletzung darstellt, die stets eine Haftung der Eltern für die durch das Kind verursachten Schäden begründet. Vielmehr können und sollen Eltern ihre Kinder im Rahmen ihrer Erziehungspflicht zu verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern erziehen, indem sie ihnen mit zunehmendem Alter eigenständige Handlungen und Entscheidungen – auch im Straßenverkehr – erlauben.

 

AG München, Urteil vom 19.11.2010 – 122 C 8128/10

Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 76675 0

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 953196 0

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 29743 0

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 899 99545 0

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 916 181390 0

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Winterleitenweg 19
97082 Würzburg
0 931 940341 0

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Gerne können Sie auch unser eMandat nutzen, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

Weitere Beiträge

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

5. April 2023

Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten

Maßregelungsverbot – Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten   Gemäß § 612a BGB ist es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer zu benachteiligen, weil diese ihre Rechte in zulässiger Weise... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

23. März 2023

Wer in eine länger geöffnete Fahrzeugtür fährt trägt ein Mitverschulden

Das LG Saarbrücken hatte sich mit der Frage zu befassen, ob den Kläger ein Mitverschulden trifft, wenn er mit seinem Auto die schon länger geöffnete Tür eines anderen am Fahrbahnrand... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

15. März 2023

Kein „rechts vor links“ auf Parkplätzen ohne eindeutige Regelung | Verkehrsrecht

Der sechste Zivilrechtssenat des BGH hatte im November 2022 darüber zu entscheiden, ob auf einem Parkplatz die allgemeine Verkehrsregel "rechts vor links" Anwendung findet.   Auf dem Parkplatz eines Baumarktes... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

8. März 2023

Verkehrsrecht – Hupen reicht nicht aus

Auch wer hupt, muss die Gefahr weiterhin im Auge behalten. In seinem Urteil vom 20.01.2023 entschied das LG Saarbrücken, dass ein Hupen als Warnzeichen kein Vertrauen auf den Abbruch einer... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

1. März 2023

Zulässigkeit unterschiedlich hoher Tarifzuschläge bei Nachtarbeit

Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge: Warum unregelmäßige Nachtarbeit höher vergütet wird   In der Arbeitswelt und vor allem in der Lebensmittelindustrie gibt es häufig Tarifverträge, die für unregelmäßige Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsehen als... Mehr lesen...