Insolvenzverfahren
in Eigenverwaltung
Behalten Sie die Kontrolle
Wer als Unternehmer frühzeitig einen Insolvenzantrag stellt, um das Unternehmen zu sanieren, dem wird ermöglicht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse zu behalten und den Ablauf des Insolvenzverfahrens selbst zu gestalten. Durch neue Regelungen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses und durch den Einfluss auf die Auswahl des Sachwalters wird parallel auch die Position der Gläubiger gestärkt.
Die Eigenverwaltung ist in den §§ 270 ff InsO geregelt. Bei einem Eigenverwaltungsverfahren verbleibt die Verfügungsbefugnis beim Unternehmen, welches von einem Berater im Regelfall insolvenzrechtlich betreut wird. In manchen Fällen wird auch ein Sanierungsmanager in das Organ des Unternehmens berufen. Zur Unterstützung des Unternehmens wird vom Gericht ein Sachwalter zur insolvenzrechtlichen Aufsicht bestellt.
Auch bei heiklen Verfahren sind wir als kompetenter Mediator gefragt


Ihre Experten

Robert Wartenberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Alexander Raab
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht