
Mängelrechte grundsätzlich nur nach Erklärung der Abnahme
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzen den Übergang des Schuldverhältnisses in das Nacherfüllungsstadium voraus.
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Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzen den Übergang des Schuldverhältnisses in das Nacherfüllungsstadium voraus.
Bei einer Kontrolle wurde bei einem LKW, der von Rumänien gestartet ist, eine unzureichend gesicherte Ladung festgestellt.
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