Kontakt
Rechtsanwalt Frank P. Gäbelein

Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice

Autor: Frank P. Gäbelein

Thema: Arbeitsrecht (Arbeitnehmer)

Veröffentlicht am: 24. Februar 2021

Nach der bislang herrschenden Meinung hat ein Arbeitnehmer generell keinen Anspruch auf eine Homeoffice-Tätigkeit.

 

Umgekehrt ist die einseitige Zuweisung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber nicht möglich.

Im Zuge der Corona-Krise haben dennoch viele Arbeitgeber – in der Regel in Umsetzung der ihnen obliegenden Fürsorgepflicht – in vielen Bereichen Arbeit im Homeoffice eingeführt, teils mit entsprechender einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Regelung, teils aber auch ohne. Im Rahmen der derzeit geltenden “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung” hat die Bundesregierung die Arbeitgeber zeitlich befristet dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

 

Im Rahmen eines Urteils vom 10.08.2020 (19 Ca 13189/19) hat das Arbeitsgericht Berlin nunmehr im Rahmen eines – bislang nicht rechtskräftigen – Urteils entschieden, dass sich eine Änderungskündigung als unwirksam darstellen kann, wenn die Möglichkeit einer Beschäftigung im Homeoffice bestehe.

 

Begründet hat das Arbeitsgericht Berlin dabei seine Entscheidung damit, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidung – welche durch das Arbeitsgericht nicht überprüft werden könne – auf das mildeste Mittel zu beschränken habe. Dieses bestand nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin im vorliegenden Fall darin, die Klägerin von zu Hause arbeiten zu lassen, zumal das Arbeiten im Homeoffice bei dem beklagten Arbeitgeber durchaus üblich war. Angesichts der nunmehr deutlich stärker erfolgten Verbreitung elektronischen Arbeitens von zu Hause aus durch die Corona-Krise erscheint das Verhalten des beklagten Arbeitgebers nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin als aus der Zeit gefallen und letztlich willkürlich (ArbG Berlin, Urteil vom 10.08.2020 – 19 Ca 13189/19).

In dem, dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Arbeitgeber beschlossen, seine Niederlassung in Berlin zu schließen und den Betrieb dort stillzulegen, und der klagenden Arbeitnehmerin eine Änderungskündigung mit dem Angebot zur Weiterbeschäftigung am Standort in Wuppertal ausgesprochen.

 

Ob die Entscheidung des Arbeitsgerichts im Rahmen der Berufung vor dem LAG Berlin Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Sollte sich die Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Berlin durchsetzen, so hätte dies erhebliche Auswirkungen auf betriebsbedingte Kündigungen, die Frage, ob der Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers tatsächlich in Wegfall geraten ist, und auf den Kreis der Arbeitnehmer, die in eine Sozialauswahl einzubeziehen wären.


ArbG Berlin, Urteil vom 10.08.2020 – 19 Ca 13189/19

Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 766750

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 9531960

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 297430

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 89 9995450

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 9161 813900

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Winterleitenweg 19
97082 Würzburg
0 931 9403410

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Verwenden Sie das Kontaktformular, oder nutzen Sie unser eMandat, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

    Weitere Beiträge

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    27. Februar 2023

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Neben der Frage der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen (siehe gesonderter Beitrag) hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Rahmen einer Entscheidung vom gleichen Tag auch mit der Frage des Verfalls von Urlaubsabgeltungsansprüchen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    3. Februar 2023

    Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Die Themenfelder Verfall und Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bildet auch zu Beginn des neuen Jahres einen Schwerpunkt der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Wie bereits berichtet, hatte der Gerichtshof der Europäischen Union... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

    25. Januar 2023

    Urteil für Radfahrer

    Das OLG Düsseldorf entschied mit Endurteil vom 07.12.2021, dass sich ein nach links abbiegender Radfahrer zur Mitte der Fahrbahn einordnen und eine zweite Rückschau vornehmen muss. Im zu entscheidenden Fall... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

    16. Januar 2023

    Fuchs rechtfertigt kein starkes Abbremsen

    Das AG Pfaffenhofen entschied mit Endurteil vom 16.09.2022, dass ein Fuchs am Fahrbahnrand keinen zwingenden Grund im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO für ein starkes Abbremsen... Mehr lesen...

     - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

    18. Dezember 2022

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit 2

    Bereits im Rahmen unserer Veröffentlichung vom 09.04.2021 hatten wir die umstrittene Frage thematisiert, ob in Fällen konjunkturbedingter Kurzarbeit eine Kürzung des Urlaubsanspruchs möglich ist und haben insoweit die Urteile des... Mehr lesen...