Kontakt
Rechtsanwalt Jörg Matthews

Abzug vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Autor: Jörg Matthews

Thema: Erbrecht

Veröffentlicht am: 14. April 2022

Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, können als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG bei der Erbschaftssteuer abzugsfähig sein. Die Rechtsverfolgung muss jedoch in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall eingeleitet werden.

In dem vom Bundesfinanzhof im Jahr 2019 entschiedenen Fall hatte der Erbe nach dem Tod des Erblassers mehrere Rechtsstreite gegen Banken und Mieter des Erblassers geführt. Diese gingen verloren und verursachten Gerichts- und Anwaltskosten von über 200.000 €, die der Erbe aus dem Nachlass zur Zahlung brachte. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wollte er diese Kosten auch steuerlich berücksichtigt wissen. Das Finanzamt stufte diese jedoch als nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung ein. Dem ist der BFH entgegengetreten.

Nachlassregelungskosten sind abzugsfähig (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, Abs. 6 bis 9 ErbStG), Nachlassverwaltungskosten nicht (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG). Kosten der Rechtsverfolgung können unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs stehen, wenn die Kosten in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen und nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses anfallen. Ein enger sachlicher Zusammenhang von Prozesskosten mit dem Erwerb ist insbesondere dann gegeben, wenn die Klage eines Erben dazu dient, das Bestehen von nachlasszugehörigen Ansprüchen des Erblassers und damit den Umfang des Nachlasses zu klären. Gleiches gilt für Kosten eines Rechtsstreits, den ein Erbe führt, um die Herausgabe von Nachlassgegenständen durch Dritte zu erwirken. Herrscht Gewissheit über Umfang und Zusammensetzung des Nachlasses und hat der Erbe die Nachlassgegenstände in Besitz genommen, endet der sachliche Zusammenhang mit dem Erwerb. Kosten, die dem Erben in der Folgezeit zum Zwecke der Erhaltung, Mehrung, Nutzung oder Verwertung des Nachlassvermögens entstehen, sind keine Nachlassverbindlichkeiten. Ein enger zeitlicher Zusammenhang von Prozesskosten mit dem Erwerb liegt vor, wenn die Klage unverzüglich nach dem Erbfall, d.h. ohne schuldhaftes Zögern erhoben wurde. Unverzügliches Handeln ist anzunehmen, wenn die Klage innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmenden angemessenen Prüfungs- und Vorbereitungszeit erhoben wird. Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem Prozessbeginn ist, desto höhere Anforderungen sind an die Darlegung und Glaubhaftmachung der Gründe für die Verzögerung und eines fehlenden Verschuldens des Klägers zu stellen.

Fazit: Die Klärung der in den Nachlass fallenden Ansprüche des Erblassers gegen Dritte sollte zeitnah nach dem Erbfall erfolgen, um eventuelle Kosten dessen ggf. erbschaftssteuerlich geltend machen zu können.

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 06.11.2019 – II R 29/16

Landkarte Bayern
Standort Symbol
Kanzlei Fürth

Hallstraße 9
90762 Fürth
0 911 76675 0

Standort Symbol
Kanzlei Ansbach

Karlstraße 9
91522 Ansbach
0 981 953196 0

Standort Symbol
Kanzlei Bamberg

Friedrichstraße 15
96047 Bamberg
0 951 29743 0

Standort Symbol
Kanzlei München

Ohmstraße 7/I
80802 München
0 899 99545 0

Standort Symbol
Kanzlei Neustadt

Wilhelmstraße 26
91413 Neustadt/Aisch
0 916 181390 0

Standort Symbol
Kanzlei Würzburg

Winterleitenweg 19
97082 Würzburg
0 931 940341 0

Kontaktieren Sie uns gerne!

Sie suchen einen Anwalt in Fürth, Neustadt, Bamberg, Ansbach, Würzburg oder München?

Auf uns können Sie sich verlassen. Wir beraten Sie zu Ihrem Rechtsanliegen und finden individuell für Sie die beste Lösung. Gerne können Sie auch unser eMandat nutzen, um uns Ihren Fall ganz unkompliziert zu schildern.

Weitere Beiträge

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

5. April 2023

Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten

Maßregelungsverbot – Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten   Gemäß § 612a BGB ist es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer zu benachteiligen, weil diese ihre Rechte in zulässiger Weise... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

23. März 2023

Wer in eine länger geöffnete Fahrzeugtür fährt trägt ein Mitverschulden

Das LG Saarbrücken hatte sich mit der Frage zu befassen, ob den Kläger ein Mitverschulden trifft, wenn er mit seinem Auto die schon länger geöffnete Tür eines anderen am Fahrbahnrand... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

15. März 2023

Kein „rechts vor links“ auf Parkplätzen ohne eindeutige Regelung | Verkehrsrecht

Der sechste Zivilrechtssenat des BGH hatte im November 2022 darüber zu entscheiden, ob auf einem Parkplatz die allgemeine Verkehrsregel "rechts vor links" Anwendung findet.   Auf dem Parkplatz eines Baumarktes... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Sebastian Kern

8. März 2023

Verkehrsrecht – Hupen reicht nicht aus

Auch wer hupt, muss die Gefahr weiterhin im Auge behalten. In seinem Urteil vom 20.01.2023 entschied das LG Saarbrücken, dass ein Hupen als Warnzeichen kein Vertrauen auf den Abbruch einer... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

1. März 2023

Zulässigkeit unterschiedlich hoher Tarifzuschläge bei Nachtarbeit

Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge: Warum unregelmäßige Nachtarbeit höher vergütet wird   In der Arbeitswelt und vor allem in der Lebensmittelindustrie gibt es häufig Tarifverträge, die für unregelmäßige Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsehen als... Mehr lesen...